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Seit über 30 Jahren Exportkennzeichenversicherung
für Exportkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen, Zollnummer, Zollkennzeichen

Rückerstattung der Mehrwertsteuer (MwSt) mit dem Exportkennzeichen
Wenn das Fahrzeug zur Ausfuhr in ein Drittland (Nicht-EU-Land) vorgesehen ist und der Händler, bei dem es gekauft wurde, mit der Rückerstattung der MwSt einverstanden ist, muss es mit einem Exportkennzeichen zugelassen werden. Noch beim zuständigen Zollamt ist die Ausfuhrbescheinigung zu Umsatzsteuerzwecken zu beantragen.Nur dann kann die Grenzzollstelle, bei der die Ausreise aus der EU, die "Ausfuhrbescheinigung zu Umsatzsteuerzwecken" durch das Abstempeln bestätigen, dass das Fahrzeug die EU verlassen hat. Die abgestempelte Ausfuhrbescheinigung zu Umsatzsteuerzwecken ist dann der Nachweis, dass das Fahrzeug ausgeführt wurde und muss zum Kfz-Händler zurückgesandt werden. Dieser erstattet dann die MwSt an Sie.
Informationen zu Preisen und Laufzeiten im Onlineshop für Exportkennzeichenversicherung.